AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der proidee Tonproduktions GmbH Die angebotenen Leistungen und Preise gelten ausschließlich für die in unseren Räumlichkeiten getätigten Dienstleistungen während der Geschäftszeiten. Für außerhalb der Geschäftszeiten getätigte Dienstleistungen werden Überstundensätze in der Höhe von 50% (Mo-Fr von 19:00 bis 21:00 Uhr) oder 100% (Mo-Fr von 21:00 bis 9:00 Uhr, sowie Sa und So 00:00 bis 24:00 Uhr) zusätzlich zu den regulären Tarifen verrechnet. Gebuchte Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn storniert wurden, werden in Rechnung gestellt. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Fremdkosten gehen, wenn nicht anders vereinbart, zur Gänze auf den Kunden über. Wir übernehmen keine Verantwortung für von Kunden mangelhaft angelieferte Ware. Für Buchungen, Bestellungen, Leistungsbezüge von Subunternehmen im Rahmen der Auftragserteilung übernimmt die proidee Tonproduktions GmbH keine Haftung. Diese Subunternehmen sind gegebenenfalls berechtigt direkt mit dem Auftraggeber zu verrechnen. Reise-‐ und Frachtkosten werden, wenn nicht anders angegeben, gesondert verrechnet. Der Kunde erhält nach Bezahlung der Rechnung die Nutzungsrechte der von ihm getätigten Aufnahmen für die Dauer eines Kalenderjahres ab Rechnungsdatum.Der Kunde ist verpflichtet, jeden weiteren Einsatz außerhalb des erworbenen Zeitraums bei der proidee Tonproduktions GmbH anzumelden und die Nutzungsrechte neu zu erwerben. Davon ausgenommen sind Musikkompositionen, Musikproduktionen, Musikbearbeitungen, Remixes u.ä., hier werden die Nutzungsrechte gesondert verrechnet und sind in der Regel zeitlich und örtlich begrenzt. Der Kunde ist verpflichtet, jeden weiteren Einsatz außerhalb der erworbenen Nutzungsrechte bei der proidee Tonproduktions GmbH anzumelden und die Nutzungsrechte neu zu erwerben. Obwohl Buchungen von Sprechern und Musikern, die die proidee Tonproduktions GmbH für den Kunden durchführt, in der Regel ohne Schriftverkehr erfolgen, sind sie trotzdem für den Kunden verbindliche Termine. Für ausgefallene oder verschobene Termine übernimmt die proidee Tonproduktions GmbH, außer es trifft sie eine erwiesene Schuld, keine Verantwortung. Die Bezahlung von Ausfallshonoraren geht zur Gänze zu Lasten des Kunden. Sprecherhonorare werden ausschließlich nach der gültigen Sprecherhonorarpreisliste angeboten. Sprecher sind berechtigt, direkt an den Kunden zu verrechnen. Fertige Spots müssen vom Kunden abgenommen und zum Versand frei gegeben werden. Für den Fall des Zahlungsverzuges gilt der Ersatz aller Kosten, Spesen und Barauslagen, die uns durch die zweckentsprechende Verfolgung unserer Ansprüche entstehen sowie ein Verzugszinssatz von 12%, als vereinbart und Sie verpflichten sich diesbezüglich zum